Für die Inbetriebnahme des Konnektors und der anderen TI-Komponenten zwingend erforderlich ist der elektronische Praxisausweis, auch Institutionsausweis oder Security Module Card Typ B (kurz SMC-B) genannt. Praxen sollten ihn deshalb rechtzeitig, ca. 4 Wochen vor dem geplanten Installationstermin, beantragen.
Der Praxisausweis ist nicht automatisch im DGN TI Starterpaket enthalten, denn aufgrund des Prüfverfahrens durch die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen müssen Praxen ihre/n Ausweis/e selbst bei einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) beantragen. Dazu zählt auch unser Tochterunternehmen medisign.