AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der S3 Praxiscomputer GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen – S3 Praxiscomputer GmbH

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote der S3 Praxiscomputer GmbH (nachfolgend „S3“) gegenüber ihren Kunden.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Ärzten, medizinischen Einrichtungen und gewerblichen Kunden im Gesundheitswesen, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (B2B).

1.3 Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn S3 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn S3 ihrer Geltung ausdrücklich mindestens in Textform zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt individueller Vereinbarungen ist ein Vertrag bzw. eine Bestätigung von S3 mindestens in Textform maßgeblich.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von S3 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich mindestens in Textform als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung von S3 zustande. Maßgeblich für Umfang, Preise, Lieferbedingungen und Ausführung ist die jeweilige Auftragsbestätigung von S3.

2.3 Bis zur Auftragsbestätigung ist S3 berechtigt, Angebote zu ändern oder zurückzuziehen, insbesondere bei Änderungen von Einkaufspreisen, Bezugskosten, Lieferantenkonditionen, Verfügbarkeiten oder Lieferzeiten.

2.4 Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn S3 mit der Ausführung der Leistung beginnt oder die Lieferung/Leistung erbringt.

2.5 Angaben in Unterlagen (z.B. Prospekten, Datenblättern, Beschreibungen) sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

3. Leistungsumfang

3.1 S3 liefert und installiert IT-Systeme, Softwarelösungen, Hardware, Netzwerktechnik sowie erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere für Arztpraxen und medizinische Einrichtungen.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie ggf. ergänzenden Leistungsbeschreibungen.

3.3 S3 ist zu technischen Änderungen berechtigt, soweit diese den Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändern, die vereinbarte Funktionalität erhalten bleibt und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

3.4 Schulungen, Wartungen, Supportleistungen sowie sonstige wiederkehrende Leistungen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung erbracht und gesondert berechnet.

3.5 Bei Software, Lizenzen, Subscriptions, Cloudleistungen und sonstigen Leistungen Dritter gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen des Herstellers bzw. Anbieters. S3 schuldet keine weitergehenden Rechte, Garantien oder Verfügbarkeiten, als diese durch den jeweiligen Hersteller oder Anbieter eingeräumt werden.

3.6 S3 ist berechtigt, Leistungen auch per Fernzugriff (Remote-Zugriff) zu erbringen, sofern dies technisch möglich und zweckmäßig ist. Der Kunde stellt die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen, Zugänge und Berechtigungen rechtzeitig bereit.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Alle Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bzw. Auftragsbestätigung gültigen Einkaufs-, Bezugs- und Marktbedingungen. Bei Produkten oder Leistungen, die S3 von Dritten bezieht, insbesondere Hardware, Softwarelizenzen, Subscriptions, Cloudleistungen und sonstigen Fremdleistungen, können Preise aufgrund von Lieferantenkonditionen, Wechselkursen, Herstellerpreisen, Verfügbarkeit oder sonstigen Marktbedingungen Schwankungen unterliegen.

4.3 Sofern ein Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist, bleiben Preisänderungen bis zur Auftragsbestätigung vorbehalten. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

4.4 Für einzelne Produkte oder Leistungen können tagesaktuelle Preise gelten. Dies gilt insbesondere für Hardware, Softwarelizenzen, Subscriptions und sonstige Fremdleistungen.

4.5 Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung bzw. Leistungserbringung mehr als 4 Wochen und erhöhen sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren, insbesondere Einkaufspreise, Bezugskosten, Herstellerpreise, Lizenzkosten, Wechselkurse, Fracht-, Energie- oder Lohnkosten, ist S3 berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen anzupassen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.6 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.7 Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfall ist S3 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Beitreibungskosten zu berechnen.

4.8 S3 ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und dadurch die Bezahlung offener Forderungen gefährdet erscheint.

4.9 S3 ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht).

5. Lieferung, Installation, Verfügbarkeit, Mitwirkung und Abnahme

5.1 Liefer- und Installationstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich mindestens in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

5.2 Lieferungen erfolgen vorbehaltlich der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch Vorlieferanten. Dies gilt nur, soweit S3 ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, die Nichtbelieferung nicht von S3 zu vertreten ist und S3 den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert.

5.3 Ist ein Produkt nicht, nicht rechtzeitig oder nur zu wesentlich geänderten Konditionen verfügbar, ist S3 berechtigt, dem Kunden eine gleichwertige Ersatzlieferung oder eine angepasste Lieferung zu geänderten Konditionen anzubieten. Nimmt der Kunde dieses Angebot nicht an, ist S3 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit S3 die Nichtverfügbarkeit oder wesentliche Änderung der Bezugskonditionen nicht zu vertreten hat.

5.4 Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Streik, Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, behördliche Anordnungen), Betriebsstörungen sowie nicht von S3 zu vertretende Verzögerungen von Zulieferern verlängern vereinbarte Fristen angemessen. S3 wird den Kunden über derartige Umstände unverzüglich informieren.

5.5 Die Installation erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin alle erforderlichen Voraussetzungen (insbesondere Zugänge, Ansprechpartner, technische Rahmenbedingungen, Strom/Netzwerk, Remote-Zugriffe, erforderliche Freigaben) erfüllt sind. Mehraufwände und Kosten, die aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen, werden gesondert berechnet.

5.6 Soweit eine Abnahme vorgesehen ist oder die Leistung typischerweise abnahmefähig ist (insbesondere Installations-, Migrations- und Einrichtungsleistungen), erfolgt nach Abschluss der Leistung eine Abnahme. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn (i) der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder (ii) der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft wesentliche Mängel mindestens in Textform rügt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

5.7 S3 ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden.

5.8 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehraufwände, Wartezeiten oder zusätzliche Termine kann S3 gesondert berechnen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von S3 aus der Geschäftsverbindung (einschließlich Nebenforderungen) Eigentum von S3 (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und angemessen gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zu sichern, soweit dies üblich und zumutbar ist.

6.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen Dritter (z.B. Pfändungen) hat der Kunde S3 unverzüglich zu informieren und die erforderlichen Unterlagen zur Rechtsverfolgung zur Verfügung zu stellen.

6.4 Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe der jeweiligen Rechnungsendbeträge (einschließlich Umsatzsteuer) an S3 ab. S3 nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. S3 darf die Einzugsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. – soweit einschlägig – ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mindestens in Textform anzuzeigen.

7.2 Bei berechtigten Mängeln leistet S3 nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Rücktritt ist erst nach Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung zulässig, sofern nicht gesetzlich entbehrlich.

7.3 S3 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet S3 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Eine Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe des Jahresvertragswerts des betroffenen Vertragsverhältnisses, sofern nicht zwingende gesetzliche Haftungsregelungen entgegenstehen.

7.5 Eine weitergehende Haftung von S3 ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

7.6 Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Datensicherung in eigener Verantwortung verantwortlich, soweit S3 nicht ausdrücklich vertraglich eine Datensicherung übernommen hat. Eine Haftung von S3 für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde keine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung durchgeführt hat, die eine Wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand ermöglicht hätte.

7.7 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder zwingende gesetzliche Haftungstatbestände vorliegen.

7.8 Soweit S3 Leistungen Dritter, insbesondere Software, Lizenzen, Cloudleistungen, Herstellerwartung oder Fremdsupport vermittelt, liefert oder einbindet, haftet S3 nicht für deren dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung, Lizenzbedingungen oder Änderungen durch den jeweiligen Hersteller bzw. Anbieter, sofern S3 diese Umstände nicht zu vertreten hat.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 S3-Win Softwarewartung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 18 Monate ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann sodann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

8.2 Securepoint AntiVirus und Securepoint Firewall Subscription
Die Vertragslaufzeit beträgt – abhängig von der gewählten Vertragsoption – 12 oder 36 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

8.3 Form der Kündigung
Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht im Einzelfall gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

8.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Datenschutz

9.1 S3 verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

9.2 Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne für personenbezogene Daten, insbesondere Patienten- und Beschäftigtendaten, die im Zusammenhang mit den Leistungen verarbeitet werden.

9.3 Soweit S3 im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Auftragsverarbeitung), schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde wird S3 die hierfür erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen.

9.4 S3 trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, geeignete organisatorische Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich zu treffen (insbesondere Benutzer- und Rechteverwaltung, Passwortschutz, physische Sicherheit, Datensicherung).

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der S3 Praxiscomputer GmbH, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. S3 ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

10.3 Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der S3 Praxiscomputer GmbH, soweit gesetzlich zulässig.

10.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. § 305b BGB bleibt unberührt.

10.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Stand: April 2026