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eAU: Verpflichtende Nutzung ab 01.07.2022

Keine weitere Fristverlängerung: die Übergangsfrist für die eAU soll nun Ende Juni 2022 endgültig auslaufen

Die Nutzung der eAU ist demnach ab 01.07.2022 für alle Kassenärztinnen und Kassenärzte verpflichtend. Wir empfehlen Ihnen dringend Vorbereitungen für die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu treffen. Die eAU löst dabei das Muster 1 ab. Der “gelbe Schein” wird dann auf normalem, weißem Papier gedruckt.

 

Der elektronische Versand an die Krankenkasse erfolgt direkt aus der Praxissoftware heraus über den Kommunikationsstandard KIM.

 

Im ersten Schritt wird bei der Einführung der eAU lediglich die Übermittlung an die Krankenkassen elektronisch stattfinden. Ärzte müssen weiterhin Papierbescheinigungen für den Arbeitgeber und die Patienten erstellen. Sollte die elektronische Übertragung aus technischen Gründen nicht funktionieren, müssen Sie zusätzlich noch das Exemplar für die Krankenkasse in Papierform ausdrucken. Der Ausdruck für den Arbeitgeber wird weiterhin in Papierform dem Versicherten übergegeben, der ihn selbst an den Arbeitgeber versendet.

Zur Nutzung der eAU sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
  • Konnektor mit installiertem ePA-Upgrade (PTV4)
    Das Vorliegen des ePA-Upgrades (PTV4) wurde bereits in der Kassenabrechnung für das Quartal 3/21 kontrolliert. Der Anwender wurde bei nicht vorhandenem PTV4 darauf hingewiesen. Ist dieses Upgrade bei Ihnen dennoch nicht vorhanden, können Sie es im S3-Programm direkt über <System>, <Konnektor> und <Konnektor PTV4 kaufen (Secunet, ePA)> beziehen.
  • DGN GUSbox
    Ist bei Ihnen in der Praxis noch keine DGN GUSbox eingerichtet und es handelt sich um eine Praxis mit mindestens fünf Arbeitsplätzen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um eine virtuelle DGN GUSbox einzurichten. Sollte es sich bei Ihnen um eine Praxis mit weniger als fünf Arbeitsplätzen handeln, wenden Sie sich bitte ebenfalls telefonisch an unsere Zentrale unter 06201/490-0.
  • Eingerichtetes DGN KIM-Konto
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) G2 zum Signieren der eAU

 


Bitte lesen Sie sich unseren Leitfaden zur Einrichtung der eAU ausführlich durch:

Leitfaden Einrichtung eAU

 

Alternativ finden Sie den Leitfaden auch im S3-Hauptmenü unter:
<Hilfe> –> <Handbuch eAU (2022)>