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eAU: Vorbereitungen für den Einsatz in S3-Win

Die Übergangsfrist zur Nutzung der eAU wurde bis zum 30.06.2022 verlängert, sodass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos ablaufen kann und die Versorgung der Patienten gewährleistet ist.


Sie erhalten also die Möglichkeit, die AU-Bescheinigungen weiterhin komplett in Papierform auszustellen, falls die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bis zu diesem Zeitpunkt technisch nicht umsetzbar war.
  • Dennoch sollten Sie bereits jetzt dringende Vorbereitungen für die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung treffen. Die eAU löst dabei das Muster 1 ab. Der “gelbe Schein” wird dann auf normalem, weißem Papier gedruckt.
  • Der elektronische Versand an die Krankenkasse erfolgt direkt aus der Praxissoftware heraus über den Kommunikationsstandard KIM.
Im ersten Schritt wird bei der Einführung der eAU lediglich die Übermittlung an die Krankenkassen elektronisch stattfinden. Ärzte müssen weiterhin Papierbescheinigungen für den Arbeitgeber und die Patienten erstellen. Sollte die elektronische Übertragung aus technischen Gründen nicht funktionieren, müssen Sie zusätzlich noch das Exemplar für die Krankenkasse in Papierform ausdrucken. Der Ausdruck für den Arbeitgeber wird weiterhin in Papierform dem Versicherten übergegeben, der ihn selbst an den Arbeitgeber versendet.
1.
Zur Nutzung der eAU sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
  • Konnektor mit installiertem ePA-Upgrade (PTV4)
    Das Vorliegen des ePA-Upgrades (PTV4) wurde bereits in der Kassenabrechnung für das Quartal 3/21 kontrolliert. Der Anwender wurde bei nicht vorhandenem PTV4 darauf hingewiesen. Ist dieses Upgrade bei Ihnen dennoch nicht vorhan-den, können Sie es im S3-Programm direkt über <System>, <Konnektor> und <Konnektor PTV4 kaufen (Secunet, ePA)> beziehen.
  • DGN GUSbox
    Ist bei Ihnen in der Praxis noch keine DGN GUSbox eingerichtet und es handelt sich um eine Praxis mit mindestens fünf Arbeitsplätzen, setzen wir uns bis Ende des Jahres mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen eine virtuelle DGN GUSbox einzurichten. Sollte es sich bei Ihnen um eine Praxis mit weniger als fünf Arbeitsplätzen handeln, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Zentrale unter 06201/490-0.
  • Eingerichtetes DGN KIM-Konto
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) G2 zum Signieren der eAU

Um selbstständig zu prüfen, ob die notwendigen Komponenten bei Ihnen vorliegen, haben wir Ihnen im Tagesprofil den Menüpunkt: <eAU ist möglich / technisch nicht möglich> eingerichtet. Hierüber können Sie direkt feststellen, ob Sie für den Einsatz der eAU vorbereitet sind.
2.

Für die Ausdrucke der eAU benötigen Sie in Ihrer Praxis weißes DIN A4 oder DIN A5 Papier in ausreichender Menge.

Die Papierform des Musters 1 (gelbes AU Formular) darf nicht verwendet werden! Weiterhin dürfen keine AU-Ausdrucke auf Blankopapier erstellt werden.

Das Papierformular und das Blankoformular werden durch vereinfachte Ausdrucke auf weißes Papier ersetzt. Die Unterschrift des Arztes ist nach wie vor notwendig!

Der verwendete Drucker muss DIN A4 oder DIN A5 Papier mit der Auflösung von mindestens 300 dpi leserlich bedrucken. Wird diese Vorgabe von Ihren bisherigen Laser- oder Tintenstrahldruckern erfüllt, können Sie diese weiterhin einsetzen.

Erfolgt der Ausdruck der AU bei Ihnen aktuell auf Blankopapier, können Sie bereits jetzt ohne Probleme die Druckeinstellungen für den zukünftigen Ausdruck der eAU auf weißes Papier einstellen!

Um den gewünschten Drucker einzustellen, gehen Sie im Hauptmenü von S3 auf <System>, <Drucken> und <Formularzuordnung>.

Stellen Sie den Cursor in die mittlere Spalte der Zeile 45= und wählen aus dem oberen Feld der verfügbaren Drucker den gewünschten Drucker mit Doppelklick aus. Im Feld daneben wählen Sie den Schacht für die Papierzufuhr, in der das weiße Papier eingelegt ist und darunter entsprechend die Papiergröße A4 oder A5. Speichern Sie anschließend die Druckerzuordnung mit <F10>.

Erfolgt jedoch der Ausdruck bei Ihnen aktuell im Normaldruck auf das gelbe Formular, können Sie die beschriebenen Druckeinstellungen erst unmittelbar vor der Umstellung auf die eAU vornehmen, da sonst auch die Druckeinstellungen für den jetzige Ausdruck auf das gelbe Formular verstellt werden würden.

3.

Wie für das Notfalldatenmanagement (NFDM), ist es auch für die eAU nötig, Behandlerdaten für die einzelnen Ärzte in den Praxiseinstellungen zu hinterlegen.

Wählen Sie hierzu im S3 Hauptmenü <System>, <Praxis>, <Einstellungen BSNR/LANR> und klicken auf die Zeile des ersten Behandlers. Wählen Sie auf der rechten Seite den Reiter <DMP> und <Daten ändern> um evtl. fehlende Daten in den mit * markierten Pflichtfelder zu ergänzen.

Übernehmen Sie anschließend die Eingaben mit dem Häkchen und bearbeiten Sie die Eingaben im DMP-Stempel für alle weiteren Behandler.

Speichern Sie anschließend die Verwaltung der Betriebsstätten- und Arztnummern mit <F10> und starten Sie bitte S3 neu.

Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn es zum Thema eAU weitere Neuigkeiten gibt.

 


 

Wichtiger Hinweis zum Impfzertifikat für Auffrischimpfungen (Booster-Impfungen):

Um Impfzertifikate für Auffrischimpfungen anzufordern, ist einmalig ein Modulupdate notwendig.

Dies kann an einem Rechner mit Internetzugang (auch im laufenden Betrieb) über <Design>, <Wartung> und <Modulupdates> abgerufen werden.

Anschließend ist an allen Rechnern, an denen Impfzertifikate angefordert werden sollen, ein S3-Neustart notwendig.