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Einführung der eAU ab 01. Okotber 2021

Zum 01.10.2021 ist der Start der eAU angekündigt. Durch die Übergangsfrist zum 01.07.2022 ist die Einführung der eAU entspannter geworden. 

S3-Win wird auch nach dem 01.10.2021 das alte Muster 1 verwenden und drucken.

Die „gelbe“ AU bleibt gültig!

Wir raten Ihnen, diese Übergangsfrist zu nutzen. Bisher sind keine echten Praxiserfahrungen vorhanden, da das Verfahren für die Arztpraxen, Krankenkassen, Arbeitgeber und Patienten neu ist.

S3 nutzt diese Zeit, um mit ausgewählten Praxen und Kassen die Funktionen zu testen und unsere Software zu optimieren. Bereits jetzt liegen uns viele konkrete Verbesserungsvorschläge vor, die wir zeitnah bearbeiten werden.

Da sich die Bedienungsschritte noch wesentlich ändern können, ist es aktuell wenig zielführend umfangreiche Einweisungen zu geben.

Bitte nutzen Sie die telefonische Hotline deshalb während des Abrechnungsnotdienstes NICHT für Fragen zur eAU.

Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn es zum Thema eAU Neuigkeiten gibt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Nützliche Informationen: 

Praxisnachrichten der KBV – Umstellung auf eAU sorgfältig vorbereiten: https://www.kbv.de/html/1150_54572.php

 

Bitte spielen Sie das S3-Update 2.21.400 noch vor der Quartalsabrechnung ein! Entgegen den Aussagen von offiziellen Stellen ist es immer notwendig das Quartalsupdate vor der Kassenabrechnung und vor dem Quartalswechsel einzuspielen.

Der Ausdruck der noch gültigen AU ist nach dem Einspielen des S3-Quartalsupdates 2.21.400 weiterhin voll funktionsfähig!