News

Förderpauschalen für Telematikinfrastruktur angepasst

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, die Erstausstattungspauschalen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) ab dem dritten Quartal 2018 deutlich anzuheben. Somit ist der drohende Preissprung abgewendet und Praxen erhalten mehr Geld für den TI-Konnektor als bislang vereinbart. Die Förderbeträge für die Kartenterminals wurden indes nicht an die Marktpreise angepasst.

TI-Anbindung im zweiten Halbjahr gesichert

Praxen können nun etwas unbesorgter ihren Anschluss an die TI im zweiten Halbjahr 2018 planen. Im dritten Quartal 2018 erhalten sie 1.719 Euro für die Anschaffung eines Konnektors, ab dem vierten Quartal immerhin noch 1.547 Euro. Berechnungsgrundlage für die beiden Pauschalen bildet der Konnektorpreis aus dem jeweiligen Vorquartal, jeweils um zehn Prozent reduziert.

Die alte Pauschale für einen Konnektor ab dem dritten Quartal lag mit 720 Euro deutlich unter den jetzt verhandelten Werten. “Wir haben die dringend notwendige Sicherheit geschaffen für die Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur kann weitergehen”, betont KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel, der für die Ärzteseite die Verhandlungen geführt hatte.

Pauschale für Kartenterminals bleibt gleich

“Leider wurden die Pauschalen für die Kartenterminals nicht an die aktuellen Marktpreise angepasst”, bemängelt DGN-Geschäftsführer Armin Flender. “Somit ist diese neue Finanzierungsvereinbarung eher als Kompromiss anzusehen.” Wie bisher erhalten Praxen 435 Euro für ein stationäres Kartenlesegerät. Größere Praxen können Förderpauschalen für zwei oder drei stationäre Terminals beanspruchen. Dabei gilt: ein zusätzliches Terminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle. Im DGN TI Starterpaket, das in Kürze in Kooperation mit verschiedenen PVS-Herstellern und Partnern angeboten wird, stehen zwei stationäre Terminals zur Auswahl: der Kartenleser Ingenico ORGA 6141 online für 559 Euro und der Tastaturkartenleser CHERRY G87-1505 für 548 Euro (jew. zzgl. MwSt.).

Wer Haus- und Pflegeheimbesuche durchführt, benötigt zusätzlich ein mobiles Kartenterminal, das aber ausschließlich im Offline-Betrieb arbeitet (kein Versichertenstammdatenmanagement möglich). Dieses wird gemäß Finanzierungsvereinbarung mit maximal 350 Euro bezuschusst. Das DGN bietet in seinem TI Paket das mobile Kartenterminal Ingenico ORGA 930 M online für 300 Euro zzgl. MwSt. an.

Derzeit nur ein TI-Konnektor zugelassen

Der TI-Konnektor ist die Schnittstelle zwischen dem Praxisverwaltungssystem, dem Kartenterminal und der TI. Er ermöglicht die Verwaltung der Versichertenstammdaten, in Zukunft auch der Notfalldaten und Medikamentenverordnung auf der eGK. Die Verbindung zur TI erfolgt hochsicher über den VPN-Zugangsdienst.

Bislang gibt es nur einen TI-Konnektor, der von der gematik zugelassen ist und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurde. Weitere Anbieter, darunter auch das DGN, befinden sich noch im Zulassungsprozess. “Trotz wiederholter Ankündigung, weitere Konnektoren könnten schon im Mai auf den Markt kommen, ist Stand Anfang Juni nichts passiert”, schreibt Dr. Helge David dazu in der ZahnarztWoche (dzw).

Angesichts des mangelnden Wettbewerbs empfehlen viele Standesorganisationen den Praxen bislang, mit der Anbindung an die TI erst einmal abzuwarten. Mit der erzielten Einigung über eine Nachbesserung der Förderung dürfte dies den Praxen nun etwas leichter fallen. Denn der Nachschlag verschafft ihnen mehr Planungssicherheit.