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DGN Konnektortool:
Möglichkeit weitere Empfangsbevollmächtigte hinzuzufügen:
Die Pauschale umfasst den Austausch des Konnektors, inklusive Entsorgung des Altgeräts, die Installation eines neuen Praxisausweises (SMC-B-Smartcard) und den Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal.
Für jedes weitere Kartenterminal, dessen Sicherheitsmodulkarte ausgetauscht werden muss, werden 100 Euro gezahlt. Die Erstattungspauschalen erhalten Praxen über ihre Kassenärztliche Vereinigung.
Konnektor-Tauschpauschale:
2.300 Euro einmalig (für Konnektoren, der Sicherheitszertfikate innerhalb der kommenden sechs Monate ablaufen; umfasst auch den Austausch der Gerätekarte eines stationären Kartenterminals, die Installation des Praxisausweisess sowie die Entsorgung der nicht mehr nutzbaren Hardware).
Gerätekarte-Tauschpauschale:
100 Euro einmalig je stationärem Kartenterminal (umfasst neue Gerätekarte gSMC-KT inkl. Dienstleistung)
Quelle:
KBV TI-Finanzierungsvereinbarung: https://www.kbv.de/html/30719.php
Auswirkungen:
Kein Abgleich der Versichertenstammdaten auf der Karte mit den Daten auf den Servern der Kassen möglich
Keine Prüfung der Gültigkeit der eGK möglich
Keine Übernahme der Versichertenstammdaten in das Primärsystem
Maßnahmen:
Ersatzverfahren (BMV-Ä Anlage 4a, Anhang 1, Punkt 2.4)
Sanktionierung wegen nicht durchgeführtem Abgleich der Versichertenstammdaten liegt in Verantwortung der KV
Notfalldatenmanagement (NFDM):
Auswirkungen:
Lesen und Schreiben des Notfalldatensatz auf der eGK nicht mehr möglich
Maßnahmen:
Durchführung Notfalldatenmanagement nicht notwendig (BMV-Ä Anlage 4a, Anhang 2, Punkt 1)
Elektronischer Medikationsplan (eMP):
Auswirkungen:
Lesen und Schreiben des elektronischen Medikationsplans auf der eGK nicht mehr möglich
Maßnahmen:
Pflege des elektronischen Medikationsplans nicht notwendig (BMV-Ä, Anlage 4a, Anhang 3, Punkt 1)
Pflege des schriftlichen Medikationsplans weiterhin möglich
Elektronisches Rezept (eRezept):
Auswirkungen:
Übermittlung des eRezeptes nicht mehr möglich
Ausdruck des Tokens nicht mehr möglich
Maßnahmen:
Verwendung Muster 16 (BMV-Ä Anlage 2b 4.16A.3, Anlage 2 2.16.1)
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU):
Auswirkungen:
Übermittlung der eAU nicht mehr möglich
Maßnahmen:
Vordruck e01, Stylesheetausdruck (für Krankenkasse, Arbeitgeber, Patient), (BMV-Ä Anlage 2b, 4.1.4)
Elektronische Patientenakte (ePA):
Auswirkungen:
Lesen und Schreiben der ePA nicht mehr möglich
Maßnahmen:
Über Sanktionierung bei Nichtnutzung der ePA entscheidet KV
Kommunikation im Medizinwesen (KIM):
Auswirkungen:
Versand von eArztbriefen, eAU, elektronische Beauftragung von Laboruntersuchungen und Telekonsilien nicht mehr möglich
Maßnahmen:
Postalischer Versand oder FAX ist weiterhin möglich
Anwendungen im Sicheren Netz (SNK):
Auswirkungen:
Übermittlung der Quartalsabrechnung mittels TI nicht mehr möglich
Maßnahmen:
(Temporäre) Verfügbarmachung der KV-Server im Internet oder Nutzung KV-Flexnet wenn verfügbar
Quelle: KBV